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Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

Mit Artikel 1 der anliegenden neuen niedersächsischen ‚Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten’ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab dem (morgigen) Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Diesen Lockerungsdreischritt hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 
beschlossen.  
 
In Niedersachsen nimmt die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner nach einem Höchstwert am 11. Februar 2022 mit 1220,5 aktuell langsam, aber kontinuierlich ab. Der heutige Wert liegt bei 1090,6. Auch der Hospitalisierungswert geht zurück. Der Scheitelpunkt lag am 12. Februar 2022 bei 11,9 heute sind es noch 10,3. Die Zahl der Aufnahmen von Corona-Patientinnen und -Patienten auf den niedersächsischen Intensivstationen ist bereits seit einigen Wochen gleichbleibend niedrig.  
 
Nach wie vor aber infizieren sich täglich mehrere Tausend Menschen in Niedersachsen neu mit der Omikron-Variante des Coronavirus. Das ist auch weiterhin zu erwarten. Glücklicherweise erkranken jedoch nur wenige davon so stark, dass sie in einem 
Krankenhaus oder gar auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Die Niedersächsische Landesregierung schließt nicht aus, dass es infolge der jetzt beginnenden Lockerungen zu einem leichten Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt. Es besteht jedoch – auch nach Überzeugung der Fachleute – eine berechtigte Hoffnung, dass zumindest in Niedersachsen die Belastung des Gesundheitssystems nicht allzu sehr wachsen wird.    
 
Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. In der Erwartung, dass auch in den nächsten Wochen die Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Corona trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden, erscheinen in einem Abstand von acht Tagen vorgenommene Lockerungsschritte in Niedersachsen vertretbar.

„Morgen beginnt für Niedersachsen ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung. Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft. Oder etwas anders formuliert: Auf die Winterruhe folgt das Frühlingserwachen,“ so Ministerpräsident Stephan Weil heute im Landtag.  
 
Die Übersicht über die beiden anstehenden, jetzt normierten Lockerungsschritte befindet sich ebenfalls in der Anlage sowie auf der Webseite der Niedersächsischen Landesregierung  https://www.niedersachsen.de/download/180543
 
Hier nun die anstehenden Änderungen in der Corona-Verordnung ab dem 24. Februar 2022 im Einzelnen:  
 
  • Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.  
  • Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.
  • Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.
  • In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.
  • Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G. Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.
  • Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.§ 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks. Hier gilt in den nächsten acht Tagen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.
  • Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden.
Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und 
Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.

  • Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste. § 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.
  • Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden. 
  • In der Gastronomie gilt in den nächsten acht Tagen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.
  • § 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen. 

In den §§ 10 und 11 der neuen Corona-Verordnung finden sich die neuen Vorgaben für große Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen. 

  • Gegenüber der Fassung in der vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung sind in § 10 einige grundlegende Änderungen vorgenommen worden. § 10 Absatz 1 Satz 1 regelt nunmehr, dass Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen in 
  • geschlossenen Räumen mit mehr als 2000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig sind. Die Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen müssen weiterhin wie zuvor von den zuständigen Behörden zugelassen werden, dies erfolgt dann auch weiterhin mit dem Vorbehalt des Widerrufs in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. § 10 Absatz 2 beschränkt die Anzahl der an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung teilnehmenden Personen auf bis zu 60 Prozent der Personenkapazität der gesamten Einrichtung. Die absolute Obergrenze liegt bei 6000 Personen. § 10 Absatz 3 regelt das Erfordernis zur Vorlage eines Hygienekonzeptes nach § 5 Absatz 1 und die Anforderungen an das vorzulegende Hygienekonzept. Diese sind im Wesentlichen gleich geblieben zu der vorherigen Niedersächsischen Corona-Verordnung, lediglich die Zuweisung eines festen Sitzplatzes für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ist nicht mehr explizit als eine besondere Maßnahme genannt. Nach Satz 2 haben die Veranstalterin oder der Veranstalter unabhängig von Größe der Teilnehmeranzahl für eine hinreichende Lüftung zu sorgen, nämlich durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr oder durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung wie bislang. § 10 Absatz 4 schreibt für alle Großveranstaltungen drinnen wie draußen 2Gplus vor. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1m. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen.
  • § 11 der Verordnung sieht die gleichen nachweisgebundenen Zugangsregelungen und sonstigen Beschränkungen wie in § 10 auch für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter freiem 
  • Himmel vor. Eine Zulassung darf hier jedoch bis zu 75 Prozent der Personenkapazität erfolgen, mit einer Obergrenze von 25.000 Personen. Die Pflicht, personalisierte Tickets auszustellen, entfällt.
  • Nach § 11 a sind Messen ohne weitere Begrenzung der Besucheranzahl zulässig. Die Besucherinnen und Besucher unterliegen nunmehr generell der sogenannten 3G-Regelung. Im Innenbereich der Messen gilt jedoch auch in den nächsten acht Tagen noch eine FFP2-Maskenpflicht beim Stehen und Gehen.
  • Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen – das ergibt sich aus § 12 der neuen Corona-Verordnung. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt eine Öffnung dieser Einrichtungen noch nicht zu.
  • Es bleibt unverändert bei den bisherigen Regelungen in § 13 für die Beschäftigung von Personen in bestimmten Betrieben, gemeint sind Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind.
  • In § 14 Kindertagespflege, Jugendfreizeiten entfallen zukünftig die bisherigen Datenerhebungs- und Dokumentationspflichten der Kindertagespflegeperson. Außerdem wird – wie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auch – die bisherige Beschränkung der Teilnehmendenzahl (50 Personen) aufgehoben. Die bis zum 23. Februar 2022 geltenden Bestimmungen werden darüber hinaus im Wesentlichen inhaltlich unverändert übernommen.
  • In der Kindertagesbetreuung gilt nach § 15 Absatz 2 weiterhin eine Testpflicht für Kinder ab drei Jahren. Sie müssen sich dreimal wöchentlich vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause testen (lassen). Davon ausgenommen sind schulpflichtige Kinder, die ein Hortangebot nutzen (sie werden bereits im Schul-Zusammenhang getestet). Das gilt allerdings nur für die tatsächliche Schulzeit. Während der Schulferien gilt auch für diese Kinder die Kita-Testpflicht (dreimal wöchentlich).  Personen, die nicht zum Kita-Personal gehören, die Einrichtung aber betreten wollen, müssen auch weiterhin einen aktuellen Negativ-Test vorlegen (ausgenommen Rettungsdienste u.ä.). Neu ist allerdings, dass Erziehungsberechtigte und andere Personen, die ein Kind nur kurz bringen oder abholen wollen, keinen Testnachweis mehr vorlegen müssen.
  • Auch im Schulbereich wird langsam und schrittweise gelockert: Bis zum 04.03.2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler gemäß § 16 Absatz 3 Satz 3 weiterhin an jedem Tag, an dem sie in die Schule kommen, zu Hause testen (ausgenommen „Geboosterte“). Ab Montag, den 07.03.2022, wird dann aber (verpflichtend) nur noch dreimal wöchentlich getestet.Tritt in einer Lerngruppe ein Verdachtsfall auf, greift dann (ab 07.03.2022) wieder das ABIT-Verfahren, bei dem sich ALLE Schülerinnen und Schüler dann an fünf Schultagen hintereinander täglich testen müssen. Das „anlassbezogene intensivierte Testen“ kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt. Zunächst muss auch im Unterricht am Platz weiter (mindestens) eine medizinische Maske getragen werden.
  • Es bleibt bei der bisherigen Regelungsstruktur im § 17 zu Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege und Angeboten zur Unterstützung im Alltag. In § 17 Absatz 3 Satz 3 erfolgt allerdings die Klarstellung, dass die in Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. 
  • Unverändert bleiben in § 18 die Regelungen für Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe.
  • Das gleiche gilt für § 19 Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
  • § 22 regelt das Außerkrafttreten der Verordnung mit Ablauf des 19. März 2022. Während der Geltungsdauer auch dieser Corona-Verordnung erfolgt unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen eine stetige Überprüfung der in dieser Verordnung enthaltenen Infektionsbegrenzenden Schutzmaßnahmen. Zum 4. März 2022 kommt es zu der bereits in Artikel 2 der Verordnung skizzierten Anpassung der präventiven Maßnahmen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Übersicht. (Eine Erläuterung im Detail folgt in der nächsten Woche.)  Damit wird – wie oben bereits ausgeführt – dem Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 gefolgt: in einem Dreischritt der Öffnungen in Bereichen von überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung sollen bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 19. März 2022 bleibt jedoch bei einer sich deutlich verschärfenden Pandemielage jederzeit möglich.
Abschließend sei noch einmal auf die ausdrücklichen Warnungen des Expertenrates der Bundesregierung aus der 6. Stellungnahme vom 13. Februar 2022 hingewiesen: Zu bedenken bleibe, so der 19:1-Beschluss, dass im Rahmen etwaiger Öffnungsschritte ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verstärkt in das Infektionsgeschehen einbezogen werden können. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten geschützt werden. 

Die Niedersächsische Landesregierung fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger   weiter zu umsichtigem und eigenverantwortlichem Handeln in Bezug auf den Infektionsschutz auf. Dazu gehören insbesondere das Tragen von FFP2-Masken, die schnelle und konsequente Selbstisolation bei entsprechenden Symptomen sowie anlasslose und anlassbezogene Testungen. Das effektivste Instrument, um die  Krankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu  
erreichen aber bleibt, so auch der Expertenrat, die zumindest dreifache Impfung. Eine möglichst lückenlose Immunität sei daher anzustreben, um in den kommenden  Monaten, insbesondere im Herbst/Winter, einer erneuten, starken Krankheitswelle  vorzubeugen.  
Ministerpräsident Stephan Weil abschließend in seiner Landtagsunterrichtung: „Wir sind in Niedersachsen gut durch einen weiteren schwierigen Corona-Winter gekommen. Wir haben uns dafür einmal mehr bei der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung zu bedanken, die durch ihre Vorsicht, durch ihre Umsicht dafür die Grundlage gelegt hat. Gerade für diese Bürgerinnen und Bürger freutes mich, wenn jetzt Schritt für Schritt wieder Normalität möglich werden wird. Wir haben die Chance, damit in einen entspannten Frühling und einen entspannten Sommer einzutreten. Aber, bitte, machen wir einen Fehler nicht: Das Virus ist nicht weg, wir können es nicht abhaken, nicht im Frühling und nicht im Sommer, erst recht nicht im Herbst. Wenn unsere Erfolge von Dauer sein sollen, müssen wir vorsichtig bleiben.“ 
 
Foto: 23.02.2022 Matthias Falk - hannover_fotografie
Niedersächsische Corona-Verordnung ab 24.02.2022 Download Niedersächsische Corona-Verordnung in Grafiken
von Matthias Falk 25. November 2024
Christmas Garden Hannover - Der Erlebnis-Zoo Hannover erstrahlt in prächtigem Lichterglanz Am 21.11.2024 wurde der Christmas Garden Hannover feierlich eröffnet – mit dabei waren auch Peter Maffay sowie seine Ehefrau und Autorin der „Anouk“-Bücher Hendrikje Balsmeyer! Bis zum 05. Januar 2025 erstrahlt der Erlebnis-Zoo Hannover als farbenprächtiges Glanzmeer mit mehr als 30 kunstvollen Installationen auf dem neu inszenierten Rundweg. Es ist die vierte Saison dieses in Hannover und in der Region überaus beliebten vorweihnachtlichen Lichtkunstevents, das das Publikum mit einer Vielfalt an neuen Highlights und aufgewerteten Klassikern erwartet. Mit festlichen Ansprachen begrüßten Sebastian Stein (Geschäftsführer Christmas Garden Deutschland GmbH), Nico Röger (Geschäftsführer der Hannover Concerts GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft) und Christian Doll (Geschäftsführer der C2 CONCERTS GmbH) als örtliche Veranstalter, Peter Maffay sowie als Hausherr Andreas M. Casdorff (Geschäftsführer Erlebnis- Zoo Hannover), die Gäste. Mit einem feierlichen „Lights-On“-Moment im Dschungelpalast wurde der Christmas Garden Hannover eröffnet und per Buzzerzum Leuchten gebracht.Dabei erstrahlte auch die Weihnachtliche Reise um die Welt als großformatiges Videomapping auf der Fassade des Elefantengeheges, einer neuen Geschichte, die an Peter Maffays herzerwärmende Kinderbuchreihe „Anouk“ anlehnt. „Wir freuen uns sehr, dass wir in diesem Jahr unser neues Kindermusical „Anouk“ im GOP und den beliebten Christmas Garden im Erlebnis-Zoo Hannover in einem bezaubernden Videomapping mit einer großartigen Projektion auf den Dschungelpalast zusammenbringen und so noch mehr Kinderaugen funkeln lassen werden!“ so Peter Maffay. Zu den Highlights des Christmas Garden Hannover zählt in diesem Jahr auch Sternenstaub, wo die Besucher:innen vor der Fassade der Yukon Bay mit eigenen Bewegungen durch infrarotgesteuerte Videoprojektionen selbst Sternschnuppen regnen lassen können. Beim Kosmos Portal spaziert das Publikum unter einem 30 Meter langen Dach aus bunten Lichtstreifen, die synchron zu exklusiv komponierter Musik tanzen. Zu den „Best-of“ des Christmas Garden Hannover gehört in dieser Saison das Galaktische Gefunkel, eine aufwändige Weiterentwicklung des beliebten Lasergartens mit grünen Lichtstreifen, die mystischen Nebel durchziehen. Im Farbentraum, einem 15 Meter langen, farblich changierenden Lichttunnel, werden unvergessliche Weihnachtsfotos entstehen, dekoriert mit mit tausenden von Lichtpunkten. Auch der Regenbogenbaum, dessen Stamm und Äste von bunten Lichtlinien durchzogen sind, die sich zu einer eigens von Burkhard Fincke geschaffenen Komposition bewegen, wird die Gäste begeistern, ebenso wie viele weitere Highlights mehr! Am 16. Dezember dürfen sich Literaturfreund:innen im Christmas Garden Hannover auf ein besonderes Event freuen. Schauspielerin Anna Thalbach wird in dem zauberhaften Ambiente zwei exklusive Lesungen präsentieren. Die Platzanzahl ist limitiert. Schnell sein lohnt sich. Karten gibt es auf christmas-garden.de/hannover sowie auf myticket.de. Tickets für Erwachsene sind online ab 15,50 Euro bis 26,50 Euro erhältlich. Der Festpreis an der Abendkasse beträgt 28,50 Euro. Die günstigsten Tickets gibt es online im Vorverkauf. Erstmals bietet der Christmas Garden Hannover auch besondere Familientage mit attraktiven Familientickets und kostenlosen Aktionsprogrammen für Kinder an. Weitere Informationen zu den Lesungen, Aktionsprogrammen, Öffnungszeiten und Schließtagen auf christmas-garden.de/hannover Hannover Concerts/Christmas Garden Fotos: © 25.11.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 15. November 2024
Einweihung „Replay – der Sportcontainer“ am Sportleistungszentrum Gebrauchte Sportausrüstung geht in die Verlängerung - Sammelcontainer für gebrauchte Sportkleidung- und geräte fördert Nachhaltigkeit und soziale Teilhabe Sportkleidung ins Recycling geben – das können Hannoveraner*innen künftig beim Sportleistungszentrum am Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg in Hannover-Mitte. Dort hat die Stadtverwaltung einen rund um die Uhr zugänglichen Sammelcontainer für gebrauchte Sportbekleidung und -geräte aufstellen lassen. Die Dezernentin für Jugend, Familie und Sport, Susanne Blasberg-Bense, der Leiter des Fachbereichs Sport, Bäder und Eventmanagement, Ralf Sonnenberg, sowie der geschäftsführende Vorstand der fairKauf eG, Klaus Hibbe, weihten den Sammelcontainer heute (15. November) ein. Er ist Bestandteil des Nachhaltigkeitsprojektes „Replay – der Sportcontainer“, eine Kooperation zwischen dem Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement der Stadt und dem Secondhand-Kaufhaus fairKauf eG. In dem Container werden gebrauchte aber gut erhaltene Sportbekleidung und -geräte gesammelt, anschließend von fairKauf aufbereitet und zu kostengünstigen Preisen in deren Secondhand-Kaufhäusern wieder verkauft. Sportbegeisterte Hannoveraner*innen mit begrenztem Budget können somit von der Wiederverwertung profitieren und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun. „Mit diesem Projekt wollen wir die Teilhabe der Hannoveraner*innen an Sport und Bewegung fördern, Arbeitsplätze schaffen und Ressourcen schonen.“, sagt Blasberg-Bense. „Außerdem schaffen wir damit nicht nur Chancengleichheit, sondern auch ein Gefühl von Solidarität und Zusammenhalt.“, so Blasberg-Bense. fairKaufs geschäftsführender Vorstand Hibbe betonte zugleich die Wichtigkeit eines solchen Projekts: „Mit diesem Sammelcontainer schaffen wir eine Win-Win-Situation. Gebrauchte Sportartikel landen nicht im Müll, sondern erhalten ein zweites Leben. Damit unterstützen wir Menschen, die sich eine neue Sportausrüstung sonst vielleicht nicht leisten könnten.“ Der Standort des Containers am Sportleistungszentrum wurde ausgewählt, weil dort viele Sportler*innen entlangkommen, die meist über eine gute Ausstattung an Bekleidung, -schuhen oder -geräten verfügen. Auch die Nähe zum Maschsee ist förderlich, da dort viele weitere potenzielle Spender*innen auf das Projekt aufmerksam gemacht werden können. Landeshauptstadt Hannover Fotos/Video: © 15.11.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 13. November 2024
„DIE!!! WEIHNACHTSFEIER für Wohnungslose und Bedürftige in Hannover“ DIE!!! Weihnachtsfeier für wohnungslose und bedürftige Menschen findet am 15. Dezember 2024 im Hannover Congress Centrum statt. Die Feier steht unter der Schirmherrschaft von FURY in the Slaughterhouse und wird veranstaltet von dem gemeinnützigen Verein: HeArt and Culture e. V. WO UND WANN KANN ICH KLEIDERSPENDEN ABGEBEN: Bis zum 10.12. besteht die Möglichkeit, Kleidung an folgenden Annahmestellen abzugeben: DRK-Secondhand-Shop Hannover-Roderbruch Roderbruchmarkt 8 30627 Hannover Dienstag 14-18 Uhr DRK Ortsverein Barsinghausen DRK-Shop Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Annahmezeiten: montags bis freitags 10.00 bis 16.00 Uhr DRK Ortsverein Barsinghausen DRK-Shop Osterstrasse 14 30890 Barsinghausen Annahmezeiten: montags bis freitags 10.00 bis 16.00 Uhr DRK Ortsverein Isernhagen Kleiderkammer Am Ortfelde 46 30916 Isernhagen NB Annahmezeiten: dienstags 14.30 bis 16.30 Uhr DRK Ortsverein Laatzen Kleiderkammer Nürnberger Strasse 05 30880 Laatzen Annahmezeiten: dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr WO KANN ICH SPENDEN? https://www.weihnachtsfeier-fuer-hannover.de/spenden/ Foto/Video: © 13.11.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 12. November 2024
Seasons - Ein artistisches Jahr voll mitreißender Akrobatik ab dem 22. November 2024 in der Orangerie Herrenhausen Am 22. November 2024 ist es soweit - ein artistisches Jahr hält Einzug in der Orangerie der Herrenhäuser Gärten, denn zum 20. Jubiläum des Wintervarietés präsentieren GOP showconcept und das GOP Varieté-Theater Hannover vier künstlerisch dargestellte Jahreszeiten voller Artistik und Varieté-Kunst in Form einer neuen Show, SEASONS. Das Wintervarieté begeistert nun seit 20 Jahren Varieté-Begeisterte in der Weihnachtszeit und begleitet sie ins neue Jahr. 2004 wurde die Orangerie Herrenhausen mit "Vivace" das erste Mal zum zweiten Zuhause des Varietés in Hannover. Darauf folgten Produktionen wie Traumtänzer, Dummy, Plüfoli, Wet und Changes. Die Idee stammt 2004 von Harald Böhlmann, der als damaliger Kulturdezernent an den Erfolg des Kleinen Festes im Sommer, im Winter anknüpfen wollte. Unterstützt wurde er vom damaligen Direktor des GOP Hannovers Werner Buss und Hans Nolte von der Hannover Marketing Gesellschaft. "Wir blicken auf 20 tolle Shows in zwei Jahrzehnten und wir möchten diese Erfolgsgeschichte der letzten Jahre gerne fortsetzen", erklärt Nadine Matzat, Direktorin des GOP Hannovers. Die Zuschauer dürfen sich 2024 auf mitreißende Momente und einzigartige Erlebnisse freuen, die Licht in die dunkle Jahreszeit bringen. "Ob am Strand im Liegestuhl oder beim Frühlingserwachen - die Artistinnen und Artisten der Show erobern im Sturm nicht nur die Bühne, sondern auch die Herzen des Publikums", sagte Valentina Steinkühler, künstlerische Direktorin der GOP Varieté-Theater. In einer 90-minütigen Show ohne Pause zeigt SEASONS, wie ein ganzes Jahr im Flug vergehen kann, wenn die jungen Artisten der international tourenden kanadischen Compagnie „Flip Fabrique" die Bühne mit Akrobatik und Comedy füllen. Sei es das Duo Cn'A, die sich als Strapaten hoch in die Lüfte begeben, oder Babou und Remi, die Partnerakrobatik mit der Kunst des Einrads vereinen. Mit Ania Lewandowskas Darbietung am Vertikaltuch und mit dem Cyr Wheel, der Gruppenakrobatik und der Performance der Artisten an der Trampo Wall zieht SEASONS das ganze Publikum in seinen Bann. "Unser Ziel war es, die künstlerischen Elemente der Show technisch zu unterstützen, dabei jedoch eher zurückhaltend und dezent im Hintergrund zu bleiben. Der „herbstliche Morgennebel" ist ein solches unterstützendes Element - ein feiner Effekt, der die herbstliche Stimmung verstärkt, verrät Sebastian Drozdz, Technischer Direktor der GOP Varieté-Theater. Nach dem Konzept von Flip Fabrique und unter der Regie von Maxime Perron ist mit SEASONS eine Show entstanden, welche Jung und Alt gleichermaßen in ein Jahr voller Akrobatik und Emotionen entführt. Die Show SEASONS ist eine Co-Produktion von GOP showconcept und Flip Fabrique und wird vom 22. November 2024 bis 19. Januar 2025 in der Orangerie in den Herrenhäuser Gärten (Herrenhäuser Straße 3) aufgeführt. Der Vorverkauf startete dieses Jahr schon am 15. März. Tickets für Erwachsene sind ab 39€ erhältlich. Weitere Informationen zu Shows, Menüs und Spielzeiten unter variete.de/wintervariete-orangerie-hannover . GOP Hannover Fotos/Video: © 12.11.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 8. November 2024
Deutschlands einzige Glitterbox-Party kehrt in den Kuppelsaal Hannover zurück – eine Nacht voller Disco-Glamour und exklusivem Line-up Am 16. November 2024 feiert Hannover Deutschlands einzige Glitterbox-Party mit einem hochkarätigen Line-up im historischen Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums (HCC) – ein Event, das längst als „beste Party des Jahres“ in der Region gilt, so Produzent und DJ-Legende Mousse T.. Bereits zum sechsten Mal entführt die Glitterbox-Partynacht ihre Gäste in die schillernde Welt der 70er-Jahre Disco-Dekade. Mit zeitgenössischem Soul, packenden Dancefloor-Hymnen und spektakulären Showeinlagen zieht das Event Partygänger aus ganz Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden an. Die Glitterbox ist längst als eine der erfolgreichsten Partys auf Ibiza bekannt, und Hannovers exklusive Ausgabe, seit 2019 fest verankert, bringt dieses legendäre Ibiza-Feeling direkt in die niedersächsische Landeshauptstadt. Neben Städten wie London, New York, Dubai, Amsterdam und Lissabon behauptet sich Hannover als exklusiver Hotspot der House- und Discoszene. Zu verdanken ist das Hannovers Hitproduzent Mousse T., der von Beginn an auf Ibiza dabei war und damals seine Kontakte spielen ließ, um die Glitterbox auch in seine Heimat Hannover zu holen. Veranstaltet wird das Prestige-Event von der Hannover Veranstaltungs GmbH (HVG). Line-up und Location. Seit der ersten hiesigen Glitterbox-Party 2019 sorgt Hannovers eigener Produzent und House-DJ Mousse T. für groovige Beats und elektrisierende Stimmung. Neben diesem Lokalmatador stehen internationale DJ-Größen am Mischpult, um die Glitterbox-Familie mit Nu-Disco und klassischem House zu begeistern. Highlight dieses Jahres ist die Premiere von Dimitri from Paris in Hannover. Gemeinsam mit Aline Rocha, Julie McKnight (live PA) und Young Pulse erwartet die Gäste ein erstklassiger Soundtrack für eine unvergessliche Partynacht. Dafür sorgen auch heiße Showeinlagen internationaler Dragqueens und ein energiegeladenes Ensemble von Tänzerinnen und Tänzern. Die Kombination aus groovigen Klängen und spektakulären Performances schafft ein einzigartiges Erlebnis, das weit über eine gewöhnliche Party hinausgeht. Das Ambiente im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums (HCC) setzt dem Ganzen die Krone auf: Der eindrucksvolle Bau aus dem Jahr 1914 zählt zu den schönsten Festsälen Europas. Unter einem Meer aus Diskokugeln, begleitet von Konfettiregen und künstlichem Nebel, erleben die Gäste den Glamour und die Extravaganz der Disco-Ära in voller Pracht. Die Glitterbox findet statt am 16. November 2024 im Kuppelsaal (HCC) Einlass: ab 21 Uhr Tickets (ab 45 Euro, zzgl. VVK-Gebühr) gibt es hier und außerdem im HAZ Ticket Shop. Nur noch wenige Stage-Tickets verfügbar Mit dem Stage-Ticket (59 Euro, zzg. VVK-Gebühr) erhalten Gäste exklusiven Zugang zur Stage-Area, inkl. Welcome Drink (Chandon Garden Spritz) und bequemer Getränkebestellung per App. Mehr Informationen zur Glitterbox unter https://hannover-living.de/glitterbox/ Fotos: © 08.11.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 8. November 2024
FW Hannover: Kampfmittelverdacht auf dem MHH-Neubaugelände in Hannover Groß-Buchholz Im Rahmen von Sondierungsarbeiten wurden auf dem Neubaugelände der Medizinischen Hochschule in Hannover Groß-Buchholz Kampfmittelverdachtspunkte identifiziert. Um eine weitere Erkundung der Verdachtspunkte und eine mögliche Entschärfung von Kampfmitteln durchführen zu können, findet am 30.11.2024 eine Evakuierungsmaßnahme für die Bevölkerung im Gefahrenbereich statt. Auf dem Neubaugelände der Medizinischen Hochschule Hannover in Hannover Groß Buchholz werden nach Sondierungen, welche im Rahmen der dortigen Baufeldherrichtung erfolgten, Kampfmittel aus dem zweiten Weltkrieg vermutet. Um eine weiterführende Erkundung der Verdachtspunkte durchführen und möglicherweise erforderliche Entschärfungsmaßnahmen ergreifen zu können, muss in Absprache mit den Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Niedersachsen ein Sicherheitsbereich von 1.000 Metern um den Verdachtspunkt eingerichtet werden. Deshalb werden alle Bewohnenden am Samstag, den 30.11.2024, ab 08:00 Uhr gebeten, den betroffenen Bereich zu verlassen. Diese Aufforderung trifft rund 9.000 Bürger*innen in Hannover. Für die Bevölkerung wird eine Betreuungsstelle in der Integrierten Gesamtschule Roderbruch eingerichtet. Diese befindet sich in der Rotekreuzstraße 23, in 30659 Hannover und ist am 30.11.2024 ab 08:00 Uhr geöffnet. Die notwendigen Sondierungs- und Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen können erst nach erfolgreicher Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Die betroffenen Einwohner*innen können voraussichtlich erst in den Abendstunden in ihre Wohnung zurückkehren und werden daher gebeten, alle für sie unbedingt notwendigen Dinge, wie z.B. Medikamente, Säuglings- oder Spezialnahrung sowie angemessene Kleidung, mitzunehmen und auch ihre Nachbarn über die Evakuierungsmaßnahme zu informieren. Für Fragen aus der Bevölkerung steht ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 0800 / 7 31 31 31 zur Verfügung, welches am Donnerstag den 28.11.2024 und am Freitag den 29.11.2024 jeweils von 10:00 - 15:00 Uhr besetzt ist und am 30.11.2024 von 08:00 Uhr bis zum Einsatzende. Gehbehinderte Personen können unter der Rufnummer 19222 einen Krankentransport anfordern. Weitere Informationen für Patienten und deren Angehörige veröffentlicht die Medizinische Hochschule Hannover in Kürze unter www.mhh.de. Für den Personentransport in die Betreuungsstelle stehen kostenfrei Busse bereit. Die Busse fahren die nachfolgenden Haltestellen regelmäßig an: Schaperplatz, Lathusenstraße, Heidjerhof, Misburger Straße, Heidering, Endpunkt: IGS Roderbruch Aktuelle Informationen sowie den konkreten Evakuierungsbereich nebst detaillierter Auflistung der betroffenen Straßen und eine Grafik der Evakuierungsbuslinie erhalten Sie über die Internetportale der Landeshauptstadt Hannover ( www.hannover.de) sowie der Feuerwehr Hannover ( www.feuerwehr-hannover.de ). In den Sozialen Medien wird über das Threads-Profil der Feuerwehr Hannover feuerwehr_hannover mit dem #hannbombe sowie über den WhatsApp Channel der Feuerwehr Hannover https://www.whatsapp.com/channel/0029VaiKjQ5EAKWNSF5m7c1p zu der Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme kommuniziert. Feuerwehr Hannover Foto: © 08.11.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 7. November 2024
Erlebnis-Zoo Hannover verabschiedet Berberlöwen-Nachwuchs Im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms reist Jungkater „Tayo“ in einen spanischen Zoo Die schon ausgeprägte Mähne des Jungkaters zeigt es: Der Nachwuchs der Berberlöwen im Erlebnis-Zoo Hannover ist erwachsen geworden. Im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms (EEP) reist Jungkater „Tayo“ in Kürze in den Zoo in Estepona/Spanien. Dort trifft er auf zwei Junglöwinnen, die aus einem tschechischen Zoo angereist sind – gemeinsam bilden die drei ein neues Rudel, mit der Hoffnung auf Nachwuchs. Berberlöwen sind äußerst selten: In ihrer Nordafrikanischen Heimat sind sie seit Mitte des 20. Jahrhunderts in der Natur ausgestorben – ausgerottet durch den Menschen. Nur geschützt in Zoos haben die Berberlöwen überlebt. Umso größer war die Freude über gleich dreifachen Nachwuchs bei den Berberlöwen in Erlebnis-Zoo im Februar 2023. In einem großen Namenswettbewerb wurden die Drillinge „Tayo“, „Zuri“ und „Alani“ genannt – und gespannt verfolgten die Zoobesuchenden und das Zoo-Team die Entwicklung der drei vom kleinen Fellknäuel zum Löwen. „Die Drillinge beim Aufwachsen zu beobachten, war für uns ein ganz besonderes Erlebnis“, erklärte Tierpfleger Marcel Rehse, „jedes Tier hat im Laufe der Monate einen ganz eigenen Charakter entwickelt.“ So war der kleine Kater anfangs zurückhaltend, präsentierte sich dann aber mehr und mehr als selbstbewusstes Männchen. Löwenweibchen „Alani“ hat sich von einem eher vorsichtigen Jungtier zu einer forschen Junglöwin entwickelt, die gerne auch schon mal in die Hinterbeine des Vaters zwickte. Das zierlichste Jungtier, „Zuri“, mauserte sich von der kleinsten Löwin zur lebhaftesten, die gerne draufgängerisch klettert. Für den Abschied des Jungkaters haben die Paten der Drillinge, die Mitglieder des Vereins der Zoofreunde Hannover e.V., eine duftende Überraschung vorbereitet: In großen Papiersäcken steckte die dicke Wolle mitsamt dem Geruch der Rauwolligen Pommerschen Landschafe, garniert mit einigen Stücken Rinderfleisch. Die Säcke wiederum waren so hoch angebracht, dass sie erst einmal erlegt werden mussten. Die Abschieds-Tierbeschäftigung teilte sich der Jungkater mit seinen beiden Schwestern. Auch die beiden jungen Löwinnen werden den Erlebnis-Zoo bald verlassen, um zu einem neuen Rudel in einem anderen Zoo zu stoßen. Für sie geht es im Rahmen des Erhaltungszuchtprogrammes nach England – der Reisetermin steht jedoch noch nicht fest. „Es war sehr spannend zu verfolgen, wie sich die anfangs tollpatschigen Kätzchen binnen knapp zwei Jahren zu stattlichen Junglöwen entwickelt haben“, erzählte der Vorsitzende der Zoofreunde, Christian Wagner. „Wir freuen uns, dass im Rahmen des Erhaltungsprogramms Zoos gefunden sind, in denen sie mit entsprechenden Partnertieren hoffentlich eines Tages mit eigenem Nachwuchs zum Erhalt der Berberlöwen beitragen werden.“ Mit der Nachzucht der Berberlöwen engagiert sich der Erlebnis-Zoo Hannover aktiv im Ex-situ-Artenschutz, der Zucht und Bewahrung der Tiere außerhalb ihres ursprünglichen Lebensraumes. Expertinnen und Experten des Europäischen Erhaltungszuchtprogramm koordinieren die gezielte Zucht mit den passenden Partnern, um langfristig eine gesunde, genetisch vielfältige Population der Berberlöwen in den Zoos zu erhalten. Die Partnerin für den Berberlöwen „Basu“ in Hannover wurde vor zwei Jahren im Nationalzoo Rabat in Marokko gefunden. Schon kurz nach der Ankunft hatte sich gezeigt, dass die beiden Löwen sich offensichtlich „gut riechen“ konnten: Die Drillinge sind der erste Wurf von „Basu“ und „Zara“. Über die weitere Zucht in Hannover befindet sich der Erlebnis-Zoo in Abstimmung mit dem EEP. Fotos/Video: © 07.11.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 30. Oktober 2024
Winterzauber Herrenhausen vom 30. Oktober bis 3. November 2024 Einzigartige Weihnachtsdekoration und kreative Geschenkideen Umgeben von den ehrwürdigen Schlossmauern in Herrenhausen erwarten vom 30. Oktober bis 3. November rund 130 Aussteller in winterlich geschmückten Pagodenzelten wieder Liebhaber des guten Geschmacks. Die prunkvolle Galerie Herrenhausen, der Ehrenhof und die weitläufige Allee verwandeln sich in ein strahlendes Meer aus winterlichen Farben und glitzernden Lichtern. Es gibt winterliche Dekoration, einzigartigen Christbaumschmuck und kreative Geschenkideen, die es sonst nicht zu kaufen gibt. Ein funkelndes Paradies für alle, die das Besondere suchen. Am Stand von Melia Games erwartet die Besucher eine besondere Auswahl an handgefertigten Schachbrettern und Accessoires aus Leder. Jedes Stück ist ein Unikat und eignet sich hervorragend für Schachliebhaber, die das Spiel in einem stilvollen und individuellen Rahmen genießen möchten. Für diejenigen, die nach einem wirklich besonderen Geschenk suchen, bietet PPA Coolture beeindruckende 3D Buchstützen an, die als Diorama mit kleinen Szenen und stimmungsvoller Beleuchtung gestaltet sind. Diese handgefertigten Kunstwerke sind nicht nur funktional, sondern auch ein echter Blickfang in jedem Bücherregal. Zudem zeigt Fittkau Floristik die Kunst des Bindens in seiner schönsten Form: Das Team kreiert direkt vor Ort Adventskränze und Gestecke aus frischen und getrockneten Blumen sowie langlebige Adventsgestecke. Süßmäuler kommen bei Berries & Brides auf ihre Kosten, die winterliche Macarons, Pralinen und süße Präsente aus Hannover mitbringen – eine wahre Freude für alle Naschkatzen. Der Winterzauber steht nicht nur für zauberhafte Atmosphäre und festliche Dekoration, sondern auch für kulinarischen Genuss. Der Duft von gebrannten Mandeln wird die Besucher schon von weitem erreichen und das vielfältige kulinarische Angebot vor dem Schloss verspricht wahre Gaumenfreuden. Feinstes Mandelnougat, winterlicher Stollen, frischer Baumkuchen, heiße Maroni, Raclette-Spezialitäten, finnischer Flammlachs und Apfelpunsch lassen die Besucher in die Winterzeit eintauchen. Ein besonderes Highlight ist der Große Garten, der ab 16:30 Uhr für alle Besucher des Winterzaubers kostenlos zugänglich ist. Bei Einbruch der Dämmerung taucht die stimmungsvolle Illumination den Großen Barockgarten in ein romantisches Licht. Der Winterzauber Herrenhausen verspricht somit ein Fest für alle Sinne zu werden, bei dem Besucher kulinarische Köstlichkeiten genießen und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm erleben können. Auch das nostalgische Karussell und die Stelzenläufer lassen die Herzen von Groß und Klein wieder höherschlagen. Winterzauber Herrenhausen, Herrenhäuser Gärten, 30419 Hannover, 30. Oktober bis 3. November 2024, Mittwoch 13 bis 20 Uhr, Donnerstag bis Samstag 11 bis 21 Uhr, Sonntag 10 bis 19 Uhr. Online-Vorverkauf 13 Euro, Tageskasse 14 Euro, ermäßigt 11 Euro, Mittwoch Eröffnungstag 11 Euro, Moonlight-Shopping Do. und Fr. ab 19 Uhr 11 Euro, Kinder bis 17 Jahre (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten) Eintritt frei. Informationen: www.gartenfestivals.de oder Telefon 0511-35379670. Tipp: Die Stadtbahnlinie 4 oder 5 oder Buslinie 136 (Haltestelle Herrenhäuser Gärten) hält direkt am Eingang. Fotos/Video: © 30.10.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 29. Oktober 2024
Polizeibehörden und Stadt sorgen mit gemeinsamen Streifen rund um den Hauptbahnhof für mehr Sicherheit Gut gestartet: Die ersten vier Wochen der gemeinsamen Kooperationsstreifen von Bundespolizeidirektion, Polizeidirektion und Landeshauptstadt Hannover am Hauptbahnhof sind erfolgreich verlaufen. Mit den Streifen, die montags bis sonnabends zu unterschiedlichen Zeiten zwischen Ernst-August-Platz und Andreas-Hermes-Platz unterwegs sind, intensivieren und stärken die drei Behörden ihre Sicherheitskooperation. Die deutlich sichtbare Präsenz soll das subjektive Sicherheitsgefühl als auch die objektive Sicherheitslage verbessern. In den ersten dreieinhalb Wochen haben die gemeinsamen Streifen bereits mehr als 300 Personen im Einsatzgebiet angesprochen. Dabei wurden zusammengenommen mehr als zwei Dutzend Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen. Im dreistelligen Bereich liegen jeweils die Zahl der Platzverweise und der Identitätsfeststellungen. Verstöße gegen die Waffenverbotszone haben die gemeinsamen Streifen bislang sehr selten verzeichnet „Die nun gebündelten Zuständigkeiten der drei Sicherheitsbehörden gewährleisten direkte Absprachen und schnelle Entscheidungswege. Sie führen zu Stärkung des partnerschaftlichen Zusammenarbeitens und leisten im Ergebnis einen weiteren Beitrag für mehr Sicherheit im Hauptbahnhof sowie im Bahnhofsumfeld. Wir sind gemeinsam auf einem guten Weg“, betont Andreas Meier, Ständiger Vertreter des Präsidenten der Bundespolizeidirektion Hannover. Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Finanz-, Ordnungs- und Feuerwehrdezernent der Landeshauptstadt Hannover, ergänzt: „Die neu eingeführten Kooperationsstreifen wirken. Die Rückmeldung an uns zeigen, dass die gemeinsame Präsenz wird wahrgenommen wird und das Sicherheitsempfinden der Menschen stärkt. Diesen Kurs setzen wir fort.“ Thorsten Massinger, Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover, unterstreicht: „Wir sind uns alle einig, dass wir das Sicherheitsgefühl im Bereich der Innenstadt beziehungsweise im Bahnhofsquartier nur gemeinschaftlich stärken können. Die Intensivierung der Kooperation zwischen der Bundespolizei, der Landeshauptstadt und der Polizeidirektion Hannover ist also ein wichtiger Baustein. Die ersten Schritte sind im wahrsten Sinne des Wortes gemacht und die bisherige Bilanz fällt positiv aus. Mit dem für die Bevölkerung nun auch wirklich sichtbaren Schulterschuss zwischen den Netzwerkpartnern tragen wir zu mehr echter Sicherheit bei.“ Die Aufgabe der Streifen ist, die Einhaltung der Gesetze und Ordnungen zu gewährleisten und für Bürger*innen vor Ort ansprechbar zu sein. Die Einsatzzeiten legen Bundes- und Landespolizei sowie Stadt gemeinsam anhand der Lageauswertung und der Stoßzeiten am und im Bahnhof fest. Aktuell ist die Streife mit mindestens einer Einsatzkraft pro Behörde besetzt. Je nach Bewertung der Lage und Kapazitäten kann die Einsatzstärke auch angepasst werden. Hintergrundinformationen: Die Kooperationsstreifen sind seitens der Landeshauptstadt Hannover ein ergänzender Baustein zur Verbesserung der subjektiven wie objektiven Sicherheitslage, die der Rat in diesem Monat beschlossen hat. Das sechs Handlungsfelder umfassende Maßnahmenbündel der Stadt beinhaltet neben der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei die Stärkung der kommunalen Kriminalprävention, die Neuausrichtung von Ordnungs- und Verkehrsaußendienst, den Einsatz von Awareness-Scouts, die Ausweitung der Waffenverbotszonen und Verbesserung der Sauberkeit. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfügt bereits über sehr positive Erfahrungen mit den Kooperationsstreifen. Rund um den Hauptbahnhof in Hamburg sind die „Quattrostreifen“ seit mehr als einem Jahr fester Bestandteil der „Allianz sicherer Hauptbahnhof Hamburg“. In Bremen gibt es im Umfeld des Hauptbahnhofes Bremen seit dem Juni 2024 eine erfolgreiche Kooperationsform. Der Weg der erfolgreichen Zusammenarbeit wird nun auch verstärkt in Hannover sichtbar zum Tragen kommen. Foto/Video: © 29.10.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 28. Oktober 2024
On-Demand-Projekt „sprinti“ knackt die Zwei-Millionen-Marke Regionspräsident Steffen Krach: „Mit sprinti gestalten wir die Verkehrswende im ländlichen Raum“ Region Hannover. Ein deutschlandweit einmaliges Projekt in der ÖPNV-Landschaft fährt weiter in der Erfolgsspur. Der sprinti, das On-Demand-System, das durch zwölf Umlandkommunen in der Region Hannover fährt, hat die Marke von zwei Millionen Fahrten geknackt. Gebraucht hat er für die zweite Million Fahrten nur rund zehn Monate – ein Zeichen dafür, wie gut der sprinti angenommen wird. Regionspräsident Steffen Krach: „Wir wollten endlich ein echtes Angebot für den ÖPNV im ländlichen Raum schaffen und das ist gelungen. Je länger der sprinti in den Umlandkommunen unterwegs ist, desto mehr Menschen nutzen ihn. Das bestätigt uns: Es ist goldrichtig, das Projekt als Region Hannover für mindestens drei Jahre aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Verkehrswende wird im ländlichen Raum entschieden und hier sind wir in der Region mit sprinti auf einem guten Weg – darauf sind wir auch ein bisschen stolz.“ Am 9. Oktober war es soweit: Mit zwei Millionen Fahrgästen erklomm sprinti den nächsten Gipfel – Region und ÜSTRA haben aus diesem Grund mit dem „Kalimandscharo“ in Sehnde auch einen passenden Ort ausgesucht, um die neue Rekordmarke zu würdigen. Nun sind es sogar schon 2,15 Millionen Fahrgäste, die das On-Demand-Angebot nutzen. Täglich werden circa 3.600 Fahrten gemacht. Im Dezember vergangenen Jahres waren es noch circa 3.000 Fahrten: Das macht einen 20-prozentigen Anstieg der beförderten Fahrgäste im Gesamtgebiet. In den neuen Gebieten haben sich die Fahrgastzahlen gegenüber dem ersten Monat jeweils fast verdoppelt. Springe, Sehnde und Wedemark, die Pilotkommunen aus dem Jahr 2021, bleiben konstant auf einem sehr hohen Niveau. Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz: „Der sprinti ist auch ein Paradebeispiel für die Digitalisierung des ÖPNV. 2024 wurden bisher im Durchschnitt 98,2 Prozent der Fahrten über die App gebucht. Und auch für die Verkehrsplanung hilft der sprinti: Die aktiven sprinti-Routen liefern uns als Region neue Anhaltspunkte, wo besonders stark frequentierte Routen liegen – und zu welchen Zeiten. Das hilft auch für die Planung künftiger Projekte“, verrät Franz. „Dass die höchste Nachfrage an Samstagen zwischen 16 und 20 Uhr besteht, zeigt, dass sprinti ein echter Mehrwert für die Freizeitmobilität der Bevölkerung ist.“ Noch ein paar interessante Fakten und Zahlen zu sprinti? Am 25. Mai 2024, einem Samstag, wurden 5.019 Fahrgäste befördert – bisheriger Rekord für das Gesamtgebiet. Kommunen-Rekordmeister ist die Wedemark mit 1.137 Fahrgästen am 20. April 2024, ebenfalls einem Samstag. An Samstagen befördert sprinti im Durchschnitt 30 Prozent mehr Fahrgäste als an Werktagen, an Sonntagen sechs Prozent mehr. Und auch das ist erfreulich: In den vergangenen sechs Monaten wurden die sprinti-Fahrten im Durchschnitt konstant mit 4,7 von fünf Sternen bewertet. ÜSTRA-Vorständin Elke van Zadel: „Wir haben immer gesagt, dass wir mit und von dem System lernen, das für uns im Sommer 2021 ja Neuland war. Und genau das tun wir: Aus betrieblicher Sicht konnten wir die Schicht- und Einsatzplanung stetig optimieren mit den Erkenntnissen, die wir aus dem laufenden Betrieb gewinnen. So kann das Angebot noch besser auf die sehr hohe Nachfrage abgestimmt werden.“ Van Zadel weiter: „Die Benutzeroberfläche der sprinti-App wurde im Laufe des Jahres weiter verbessert, um den Buchungsvorgang noch einfacher und intuitiver zu gestalten. Und unsere sehr gut angenommenen und erfolgreichen VHS-Kurse zum Umgang mit der sprinti-App werden wir auch in Zukunft anbieten, um Nutzungsbarrieren abzubauen und das Angebot möglichst inklusiv zu gestalten.“ Mit sprinti+, dem Subservice gemeinsam mit dem Klinikum Region Hannover, wurde ein interessantes Projekt angeschoben, das gut angelaufen ist und wichtige Aspekte für die Weiterentwicklung des On-Demand-Angebots liefern wird. Auch sonst bleibt sprinti ehrgeizig – die nächsten 1 Million Fahrgäste können kommen. Region Hannover Foto: © 28.10.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
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