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FAQ zu den Änderungen der Corona-Verordnung

Allgemeines

Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?

In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.

Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?

Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.

Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.

Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.

Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.

Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.

Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.

Wer gilt als vollständig genesen?

Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.

Gibt es nun eine Impfpflicht?

Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.

In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?

Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.

Kitas und Schulen

Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?

Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.

Sport

Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport?

Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich?

Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.

Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport

Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?

Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.

Was ist mit Solarien?

Solarien dürfen öffnen.

Einzelhandel

Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?

Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.

Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?

Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.

Außengastronomie

Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?

Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!

Beherbergung

Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?

Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.

Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.

Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?

Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.

Zoos und botanische Gärten

Muss ich mich wirklich testen lassen wenn ich mit meiner Familie in den Zoo gehen will?

Nein, nicht unbedingt. Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.

Weitere Freizeitaktivitäten

Was kann ich denn sonst in den nächsten Wochen in meiner Freizeit in Niedersachsen machen?

Auch in den nächsten Wochen gilt noch, dass Spazierengehen, Wandern oder Radfahren, Kajak fahren oder was auch immer alleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt oder (je nach Inzidenz) einer bzw. zwei Personen an der frischen Luft in Bereichen, in denen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig aufhalten eine größtmögliche Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.

Seilbahnen bleiben auch weiterhin geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden.

Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden.

Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).

Museen etc.

Stimmt es, dass ich jetzt auch für den Besuch eines Museums einen negativen Testnachweis benötige?

Ja, der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.

Kulturelle Veranstaltungen

Wann kann ich endlich wieder ins Theater oder ins Kino gehen?

Die Innenbereiche von Theatern, Kinos Konzerthäusern und Kulturzentren bleiben leider einstweilen noch geschlossen. Theater- oder Kinovorstellungen, Konzerte oder andere nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegte Sitzveranstaltungen aber dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand stattfinden. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung.

Testungen

Welche Tests sind zulässig in Niedersachsen?  

Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein zuhause alleine oder vor den Augen von Familienmitgliedern oder Mitbewohnerinnen und -mitbewohnern durchgeführter Test reicht nicht aus.

Wo kann ich mich denn dann testen lassen?

Unter Aufsicht kann man sich

a) in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Bitte darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden. Diese kostenlosen Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.

b) Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.

c) Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

Müssen Personen, die an den Sitzungen kommunaler Gremien teilnehmen getestet werden?

Nein, wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.

Ich möchte shoppen oder ins Restaurant gehen, was für einen Testnachweis brauche ich jeweils?

Überall dort, wo nach der Verordnung ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden Ihnen beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, wenn Sie dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen.

Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen.

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

Wie oft darf ich mich denn kostenlos testen lassen, geht das nicht nur einmal in der Woche?

Bei Bedarf können Sie sich auch täglich kostenlos testen lassen. Der Bund sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger mindestens einen Test in der Woche verbindlich zu. Sie können diese Bürgertests aber auch mehrmals in der Woche oder sogar täglich in Anspruch nehmen. Es müssen vor Ort lediglich ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es muss sich ausdrücklich um Bürgertests handeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Testzentrums darauf, dass dort auch wirklich Bürgertests angeboten werden, wenn Sie Gebühren vermeiden möchten. Sie können sich aber natürlich auch in privaten Zentren testen lassen, die dafür eine Gebühr verlangen.

Müssen sich meine Kinder auch testen lassen, wenn ich sie in ein Geschäft mitnehmen möchte?

Das hängt vom Alter Ihrer Kinder ab: Die Pflicht zur Testung gilt für alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen für das Betreten eines Geschäftes oder einer Außengastronomie etc. keinen negativen Test.

Meine Kinder erhalten bereits Tests zur Eigenanwendung von der Schule. Können sie mit der von mir ausgestellten Bescheinigung über einen negativen Test auch shoppen gehen?

Leider nicht. Es gelten nur die Ergebnisse von Tests, die unter Aufsicht einer unabhängigen Institution ermittelt und dann schriftlich oder digital bescheinigt wurden.

Foto: © 09.05.2021 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 9. Januar 2025
Wintereinbruch in Hannover - aha im Winterdienst-Einsatz 180 Beschäftigte mit 100 Fahrzeugen im Einsatz 4.500 Tonnen Steinsalz, 2.500 Tonnen Splitt und 400 Kubikmeter Solelösung auf Lager Der Wintereinbruch hat heute Mittag auch Hannover erreicht. Die Stadtreinigung der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) ist mit dem differenzierten und salzarmen Winterdienst gut vorbereitet. Zunächst wurde heute Morgen ab 3 Uhr die komplette Rufbereitschaft Winterdienst eingesetzt. 180 Beschäftigte mit 40 großen sowie 60 kleinen Räum- und Streufahrzeugen waren heute jeweils über viele Stunden in Hannover unterwegs. Sie sorgten auf 420 km Straße und 250 km Radwegen für freie Fahrt und machten Fußgängerüberwege rutschsicher. Solange es die Wetterlage erfordert, wird in Hannover wochentags von 7 bis 22 Uhr und an Sams-, Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr im Rahmen des kommunalen Räum- und Streuplanes von der Stadtreinigung Hannover geräumt und gestreut. Die nächtliche Rufbereitschaft wird tagsüber um weitere 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt, so dass tagsüber bis zu 280 Beschäftigte der Stadtreinigung mit über 200 Winterdienstfahrzeugen für sichere, innerstädtische Straßenverhältnisse sorgen. Die niedersächsischen Landesstraßenmeistereien sind für die überörtlichen Landes- und Bundestraßen verantwortlich, im innerstädtischen Bereich ist die jeweilige Kommune zuständig. Im Stadtgebiet Hannover ist dies die Stadtreinigung bei aha. Die Straßenreinigung von aha streut 400 Kilometer Fahrbahn, 50 Kilometer öffentliche Gehwege, 250 Kilometer Radwege, 3.800 Kilometer Fußgängerüberwege und 690 behindertenparkplätze. Zusätzlich werden 2.000 Kilometer Nebenstraßen geräumt und gestreut. Die Räum- und Streufahrzeuge stehen bei aha in frostfreien Hallen und sind so jederzeit bereit für den nächsten Einsatz. aha hat zudem rund 4.500 Tonnen Steinsalz, 2.500 Tonnen Splitt sowie 400 Kubikmeter Solelösung auf Lager. In den Wintermonaten beobachtet aha regelmäßig die verschiedenen Wetterdienste. Zusätzlich nutzt die Einsatzleitung von aha auch die Informationen von neun Glättemeldeanlagen im Stadtgebiet. Die Anlagen wurden nach umfassenden thermographischen Vermessungen des Straßennetzes an den kältesten und einsatzkritischsten Punkten im Einsatzgebiet aufgestellt. Sensoren melden die Werte per Handynetz. Somit kann der Winterdienst sich ein sehr differenziertes Bild machen, wann die Streufahrzeuge wieder auf Tour geschickt werden müssen. Wenn Schnee- oder Eisglätte vorhergesagt wird, kontrollieren aha-Mitarbeiter bereits nachts Straßen und Fußgängerüberwege im Stadtgebiet Hannover. Wenn der Winterdienst ausrücken muss, verständigen sie die Kolleginnen und Kollegen der Rufbereitschaft. Innerhalb von 30 Minuten nehmen die Aufsichtskräfte ihren Dienst auf, innerhalb von 45 Minuten beginnen die Einsatzmannschaften dann mit dem Räumen und Streuen. Eingesetzt wird mittlerweile auf Fahrbahnen und Radwegen standardmäßig eine reine Solestreuung (Salz-/Wassergemisch mit einem Salzanteil von insgesamt ca. 22%) bis zu einer Fahrbahnbelagstemperatur von max. – 6°C. Je nachdem wie sich die Wetterlage morgen im weiteren Tagesverlauf entwickeln wird, kann jedoch auch noch mal mehr Salz zum Einsatz kommen, um die Verkehrssicherheit weiter zu gewährleisten. Nicht jeder Quadratmeter öffentlicher Fläche muss von der Stadtreinigung auch geräumt und gestreut werden. Es gibt in Hannover, wie in allen großen Städten, einen Räum- und Streuplan, den aha nach Dringlichkeitsstufen abarbeitet. Die Rufbereitschaft für den Winterdienst beginnt (wetterabhängig) ab ca. Ende Oktober und endet in der Regel Ende März. Bereits im Spätsommer haben die aha-Beschäftigten, wie jedes Jahr, ein Training mit großen Räum- und Streufahrzeugen absolviert, sodass sie auf den kommenden Winter bestmöglich vorbereitet sind. Räum- und Streupflicht auf Gehwegen: Hauseigentümer müssen grundstückseigene und angrenzende öffentliche Gehwege grundsätzlich selbst von Schnee und Eis befreien. Gehwege dürfen nur mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt) gestreut werden. Die Verwendung auftauen-der Stoffe, wie zum Beispiel Salz, ist nur auf Treppen und Rampen gestattet. Nicht erlaubt ist die Verwendung von umweltschädlichen Chemikalien. Gut zu wissen: Im Stadtgebiet bietet aha den Bürgerinnen und Bürgern rund 1.000 Streu-sandkisten, die regelmäßig mit Sand aufgefüllt werden. Wer dennoch eine leere Kiste vor-findet, kann dies dem aha-Service unter 0800 999 11 99 kostenlos mitteilen. Eine Liste aller Streusandkisten im Stadtgebiet gibt es auf unserer Internetseite unter: www.aha-region.de aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Fotos: © 09.01.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 9. Januar 2025
Durchgezählt - Inventur im Erlebnis-Zoo Hannover Durchgezählt: Im Erlebnis-Zoo leben 1.943 Tiere in 166 Arten Beliebter außerschulischer Lernort: 60.000 Schülerinnen und Schüler nutzen Bildungsangebot im Zoo Internationales Engagement in Artenschutz und Forschung Ausblick 2025: Jubiläum – 160 Jahre Zoo in Hannover Durchzählen, messen und wiegen heißt es traditionell zum Jahreswechsel bei der Inventur im Erlebnis-Zoo Hannover. Wie viele Kaulquappen tummeln sich im Amphibium, wie viele Flamingos flattern am Sambesi? Wie schnell wachsen Feuersalamander, wie lang sind die Seelöwen von der Nasenspitze bis zur Schwanzflosse? In tagelanger Zählarbeit hat das Zoo-Team den genauen Tier-Bestand ermittelt, vom Axolotl bis zum Zweifingerfaultier. Das Ergebnis für das Jahr 2024: Im Erlebnis-Zoo leben 1.943 Tiere in 166 Arten. Während die Elefanten, Giraffen und Nashörner recht einfach zu zählen sind, wird es bei freifliegenden Vögeln in der Afi-Mountain-Voliere, den quirligen Kaulquappen und winzigen Fröschen im neuen AMPHIBIUM schon deutlich schwieriger. Auch Gromphadorhina portentosa versteckt sich gerne – die Madagassische Fauchschabe liegt oft unter Rindenstücken oder Hölzern. Phyllium siccifolium wiederum will in seinem begrünten Terrarium erst einmal erkannt werden: Das Wandelnde Blatt ist auf den Blättern bestens getarnt. „Für so eine tierische Bestandsaufnahme braucht es viel Geduld und Geschick“, erklärte Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff. Tatsächlich dauere die Inventur mehrere Tage. Gezählt wurden: 346 Säugetiere in 66 Arten, 379 Vögel in 48 Arten, 34 Reptilien in 11 Arten, 613 Amphibien in 15 Arten, 333 Fische in 20 Arten und 220 Wirbellose in sechs Arten. Den Jahresbericht stellen die Zoo-Kuratoren zusammen und vergleichen ihn mit den täglichen Aufzeichnungen – denn jeden Tag wird schriftlich festgehalten, was sich im Tierbestand verändert. Der lückenlose Bericht geht an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie an die Gesellschafterin des Zoos, die Region Hannover, und an das Veterinäramt. Auf diese Weise ist jedes Tier im Zoo „aktenkundig“. Zugleich werden bei der Inventur einige der Tiere auch gemessen und gewogen, um die jährlichen Werte miteinander vergleichen zu können und wichtige Informationen über die Tiergesundheit und die Entwicklung der Tiere zu erhalten. Aber nicht nur die Tiere werden im Erlebnis-Zoo bei der Inventur gezählt – auch die anderen, vielseitigen Fachbereiche des Zoos haben spannende Zahlen zum Jahresende zusammengestellt. Arbeitgeber Zoo Über 450 engagierte Mitarbeitende in mehr als 40 verschiedenen Berufsgruppen kümmern sich täglich um das Wohl von Mensch und Tier. 18 Auszubildende und zwei zwei FÖJlerinnen waren 2024 in zoologischen, kaufmännischen, gastronomischen und technischen Berufen beschäftigt. „Der Erlebnis-Zoo ist ein vielseitiger, tierisch spannender Arbeitsgeber“, so der Zoo-Geschäftsführer. Zentnerweise Futter Im vergangenen Jahr versorgten Futtermeister Thomas Severitt und seine Kolleginnen und Kollegen die Zoo-Tiere mit rund 13.500 kg Obst und etwa 33.000 kg Möhren, rund 3.000 Kisten Salat, 124.000 kg Heu, 158.000 kg Gras, 14.400 Eiern sowie 14.300 kg Fleisch und 26.500 kg Fisch. Entdeckungstouren für Alt und Jung Ein Blick in das vitaminreiche Futtermagazin gehörte auch zu einigen der besonderen Zoo-Führungen. Über 20.000 Teilnehmende erlebten bei den rund 3.400 Führungen durch den Zoo und hinter die Kulissen besondere Momente. Sehr beliebt waren 2024 wieder die „Rendezvous beim Lieblingstier“ und die Führung „Zoo im Dunkeln“, bei der in der Dämmerung die nachtaktiven Tiere im Mittelpunkt standen. Über 1.000 Kinder gingen beim Kinder-Ferienprogramm auf spannende Entdeckungstouren. Es wurde geforscht, gelernt, gebastelt und gespielt. Bildung zum Begreifen Der Erlebnis-Zoo Hannover ist der größte außerschulische Lernort Niedersachsens. Rund 60.000 Schülerinnen und Schüler erfuhren bei ihrem Zoo- Besuch in 2024 tierisch spannende Fakten. „Mit unserem günstigen Schülerticket für Partnerschulen für 3,50 Euro pro Person bietet der Zoo ein breites Bildungsangebot für alle an“, sagte der Zoo-Geschäftsführer. 13.500 Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen haben bei über 600 Unterrichtsgängen und Workshops vom Bildungsangebot der Zooschule profitiert. Mit dem Zoo-Artenschutzpreises ZAP! trug der Erlebnis-Zoo das wichtige Thema Artenschutz in die Klassenzimmer: Mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler nahmen an dem Schulwettbewerb für Niedersachsen teil und erarbeiteten spannende Projekte zum Schutz der „Schlüsselarten“. Mit seinen Artenschutzpartnern engagiert sich der Erlebnis-Zoo inzwischen weltweit in rund 15 Ländern für die Erhaltung bedrohter Tierarten und ihrer Lebensräume. Zum nachhaltigen In-situ-Schutz zählen die Unterstützung von Nationalparks und Reservaten, Rettungsstationen, Auswilderungsprogrammen, Renaturierungen sowie Forschungs- und Monitoring-Projekten. Der Zoo trägt mit diesen Projekten konkret zur Erhaltung von über 20 hochbedrohten Tierarten bei – darunter Spitzmaulnashörner, Drills und Feldhamster – und fördert darüber hinaus zahlreiche heimische Insekten und Amphibien. Als wissenschaftlich geführter Zoo arbeitet der Erlebnis-Zoo im Bereich Forschung mit nationalen und internationalen Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammen. Im Jahr 2024 hat der der Erlebnis-Zoo an 35 Forschungsprojekten auf den Gebieten der Verhaltensbiologie, Tiermedizin, Mikrobiologie, Genetik und KI-basierten Analysen mitgewirkt. Ein Ort zum Feiern Der Erlebnis-Zoo ist zudem ein außergewöhnlicher Ort Feiern der besonderen Art: Im Café am Sambesi, der Markthalle in Yukon Bay, im Prunksaal im Dschungelpalast, in der Festscheune und den Kammerfächern auf Meyers Hof begrüßte das Zoo-Veranstaltungsteam im Jahr 2024 über 18.200 Gäste bei insgesamt 253 Feiern Tagungen, Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Taufen und Geburtstagen. Vorfreude auf die Jubiläums-Zoo-Saison 2025 wird der Zoo in Hannover 160 Jahre alt: „Seit 160 Jahren liegt der Zoo im Herzen von Hannover“, so Casdorff. In der Jubiläums-Saison wird es viele bunte Angebote geben: Die „Nacht der Erlebnisse“ wird die Gäste im August mit Kunst und Akrobatik zum Staunen bringen, bei der neuen Canadian Night in Yukon Bay wird es köstlich kanadisch, in der Stofftierklinik kümmern sich die Zoo-Docs um die Plüschtiere der kleinen Zoo-Besuchenden. Beim beliebten ZOO-RUN geht es im Mai zum 10. Mal zugunsten des Artenschutzes durch den Zoo. Zudem ruft der Zoo im Jubiläumsjahr zu einem neuen Artenschutz-Wettbewerb auf, bei dem alle mitmachen können – es gewinnt die Natur! Mit dem Preisgeld wird ein Artenschutzprojekt für den tierischen Botschafter unterstützt. Tierische Zahlenbeispiele 2 Spitzmaulnashörner, 90 Flamingos, 2 Giraffen, 3 Eisbären, 19 Impalas, 13 Rosapelikane, 10 Dikidiks, 7 Addax, 3 Pinselohrschweine, 2 Somali-Wildesel, 6 Flachlandgorillas, 5 Gürtelvaris, 10 Drills, 6 Brazza-Meerkatzen, 6 Asiatische Elefanten, 2 Rote Pandas, 39 Klätschertauben, 3 Bunte Bentheimer Landschweine, 3 Thüringer Waldziegen, 6 Sumpfwallabys, 5 Vikunjas, 2 Axolotl, 20 Titicaca-Riesenfrösche. Erlebnis-Zoo Hannover Fotos: © 09.01.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 6. Januar 2025
Ausstellung "HerzSchlag" im Foyer des Fachbereichs Jugend und Familie Ab heute (6. Januar) bis zum 3. Februar wird die Wanderausstellung „HerzSchlag – Wenn aus Liebe Gewalt wird“ im Foyer des Fachbereichs Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover zu sehen sein. Die Ausstellung ist Teil einer Kampagne des Landeskriminalamts Niedersachsen. Sie sensibilisiert für das Problem von Gewalt in Paarbeziehungen und klärt über Schutz- und Präventionsmöglichkeiten auf. Auf grafisch gestalteten Stellwänden wird ein niedrigschwelliger Zugang zum Thema hergestellt, und über QR-Codes können vertiefende Multimedia-Inhalte freigeschaltet werden: Hierbei werden Ausprägungen und Folgen dieser Gewalt – nicht zuletzt für Kinder – angesprochen, und es kommen Betroffene zu Wort. Die Inhalte sind zum Teil eindringlich, aber nicht drastisch. Besucher*innen erhalten zudem Informationen über Hilfsangebote wie Frauenhäuser, Notrufzentralen und Beratungsstellen: Hierzu gehören nicht zuletzt der Kommunale Sozialdienst sowie die Familienberatungsstellen im Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt. Entsprechendes Informationsmaterial des Hannoverschen Interventionsprogramms gegen Häusliche Gewalt (HAIP) liegt bei der Ausstellung zur Mitnahme bereit. „Häusliche Gewalt ist ein weitgehend verborgenes Phänomen, gerade wenn sie sich in Paarbeziehungen abspielt“, so Gunnar Czimczik, Leiter des Fachbereichs Jugend und Familie. „Es ist daher umso wichtiger, die öffentliche Wahrnehmung zu schärfen und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene aufzuzeigen. Beides leistet die Ausstellung 'HerzSchlag' auf vorbildliche Weise.“ Die Ausstellung ist während der regulären Öffnungszeiten des Fachbereichs, der in Laufweite des Hauptbahnhofs liegt, kostenfrei zugänglich. Veranstaltungsort: Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover, Joachimstraße 8, 30159 Hannover Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr. Stadt Hannover Fotos: © 06.01.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 6. Januar 2025
FW Hannover: Verkehrsunfall im Stadtteil Leinhausen - PKW gegen Stadtbahn Gegen 11:10 Uhr ging die Meldung zu einem Verkehrsunfall PKW gegen Stadtbahn im Stadtteil Leinhausen, Stöckener Str. Ecke Fuhse Str., in der Regionsleitstelle Hannover ein. Die schwer verletzte Fahrerin konnte von den alarmierten Einsatzkräften der Feuerwehr Hannover mit schwerem technischem Gerät befreit werden und wurde vom Rettungsdienst zur weiteren Untersuchung in das Nordstadt Krankenhaus transportiert. In der Regionsleitstelle Hannover ging gegen 11:10 Uhr die Meldung eines Verkehrsunfalls zwischen einem PKW und einer Stadtbahn auf der Stöckener Straße im Kreuzungsbereich Fuhse Straße ein. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten die Fahrerin des Fahrzeugs mit Einsatz von schwerem technischem Gerät aus ihrer Lage befreien. Aufgrund des Unfallmechanismus, der Schwere der Fahrzeugschäden und den Angaben der Fahrerin zu ihrem Gesundheitszustand entschieden sich die Einsatzkräfte in Absprache mit dem Rettungsdienst zu einer patientenschonenden Rettung. Hierzu wurde das Dach und die Fahrzeugtüren auf der Fahrerseite entfernt. Nach der medizinischen Versorgung an der Einsatzstelle durch den Rettungsdienst wurde die schwer verletzte Fahrerin zur weiteren Untersuchung in das Nordstadt Krankenhaus transportiert. Es gab trotz der eingeleiteten Notbremsung der Stadtbahn keine weiteren Verletzten in der Stadtbahn. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Hannover waren mit 6 Fahrzeugen und 16 Einsatzkräften der Feuer- und Rettungswache 2 für rund neunzig Minuten im Einsatz. Zur Schadenshöhe kann die Feuerwehr derzeit keine Angaben machen. Zum Unfallhergang und zur Unfallursache ermittelt die Polizei. Feuerwehr Hannover Fotos: © 06.01.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 5. Januar 2025
Publikum krönt Hochseil-Helden, coole Queen der Lüfte und poetischen Clown zu den Superstars des Weihnachtscircus Die eher kühle niedersächsische Seele kann auch brennen: Erneut punkteten besonders riskante Circus-Darbietungen beim 6. Grand Prix der Artisten besonders stark. Bei der Siegerehrung am Sonntag, 5. Januar, wurden die sieben Mitglieder der Hochseil Truppe The Robles (von denen vier zusätzlich in der Motorradkugel zu erleben waren) für ihre waghalsigen Eskapaden hoch unter der Zeltkuppel mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Mit dem zweiten Preis gekrönt wurde die „coole Queen“ der Lüfte, die international bereits hoch ausgezeichnete ungarische Strapaten-Akrobatin Regina Laruss. Ihre Tricks in schwindelnder Höhe bei rasantem Tempo lassen ebenfalls den Atem stocken. Nachdem er vor acht Jahren noch als Zuschauer im Publikum von einer bevorstehenden Karriere geträumt haben mag, räumte der aus Niedersachsen stammende Timo Lesniewski als poetischer Clown Monsieur Momo den dritten Preis ab. Verliehen wurden die Trophäen wie auch die damit verbundenen Geldpreise, insgesamt 5000 Euro, in Kooperation mit der Gilde Brauerei. Hannovers Traditionsunternehmen ist von Beginn an Partner des Artistenwettbewerbs im Weihnachtscircus und sponsort die Preise. 30.000 Menschen feierten dieses Mal den Weihnachtscircus Am Sonntag endete der 6. Grand Prix der Artisten mit dem Finale nach der Nachmittags-Vorstellung für diese Weihnachtscircus-Saison. Mit dem bisher besten Ergebnis seiner Geschichte: Die 28 Vorstellungen wurden von 30.000 Zuschauern besucht, die im neuen Zelt ohne Innenmasten beste Sicht von allen rund 1.400 Plätzen genossen. Produzent Thomas Schütte von Grandezza Entertainment: „Der Grand Prix der Artisten ist zu einer festen Größe im kulturellen Geschehen Hannovers rund um die Feiertage geworden. Schon weit vor der Premiere am 20. Dezember waren viele Vorstellungen bis auf Restplätze ausgebucht. Dieses Mal konnten wir drei so genannte Familienvorstellungen an den Sonntagvormittagen zu Einheitspreisen anbieten. Sie alle waren sehr schnell ausverkauft. Die ausgesprochen positive Resonanz unserer Gäste und das hohe Medieninteresse bestärken uns einmal mehr darin, unser Konzept eines Artistenwettbewerbs, bei dem das Publikum per Stimmzettel oder App votiert, weiter zu verfolgen. Auch im Winter 2025 werden wir wieder Stars aus internationalen Bühnen- und Manegen Wettbewerben in die Landeshauptstadt holen.“ Dafür geht es für den Produzenten wie auch für Regisseur Marco Biasini in den kommenden Wochen zu den großen Circus Festivals in Europa und darüber hinaus. Der Weihnachtscircus Hannover bedankt sich bei seinen Partnern Gilde sowie bei hannover concerts als seinem Mitveranstalter für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Fotos: © 05.01.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 1. Januar 2025
FW Hannover: Hohes Einsatzaufkommen in der Silvesternacht fordert Feuerwehr und Rettungsdienst In der zurückliegenden Silvesternacht waren die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes stark gefordert. Zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr rückten die hannoverschen Brandschützer zu insgesamt 131 Brandeinsätzen und 5 technischen Hilfeleistungen aus. Der Rettungsdienst in der Landeshauptstadt wurde zu 158 Notfalleinsätzen gerufen. Insgesamt lag das Einsatzaufkommen bei den Brandeinsätzen etwas niedriger als im Vorjahr. Feuerwehr und Rettungsdienst hatten sich durch zusätzliches Personal in der Regionsleitstelle und eine erhöhte Anzahl von fest besetzten Einsatzfahrzeugen gut auf das erhöhte Einsatzaufkommen in der Silvesternacht vorbereitet. Bei den Brandeinsätzen mussten die Einsatzkräfte überwiegend brennende Müllbehälter und Papiercontainer löschen, die vermutlich durch Feuerwerkskörper entzündet worden waren. Mehrere Brände auf Balkonen bzw. unmittelbar an Gebäuden sowie brennende Schuppen oder Anbauten waren ebenfalls zu verzeichnen. Die Einsatzkräfte konnten alle Feuer schnell löschen und dadurch größere Sachschäden vermeiden. Gegen 21:45 Uhr ereignete sich zudem in Hannover Linden-Süd in der Seifeldstraße ein Brand in einem Durchgang eines Mehrfamilienhauses, welcher zum ansässigen Hinterhof führt. Hier entzündete sich Unrat, welcher sich in diesem Bereich befand. Der Brand konnte durch die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Hannover schnell gelöscht werden und eine Brandausbreitung auf das gesamte Gebäude somit verhindert werden. Hierzu waren Einsatzkräfte unter Atemschutz tätig, welche neben dem Löschen des Brandes ebenso die Wohnungen des betroffenen Gebäudes kontrollierten. Dabei stellte sich heraus, dass sich keine Personen im Gebäude befanden und die Bewohner*innen bereits selbstständig das Gebäude verlassen haben - verletzt wurde somit niemand. Nach kurzer Zeit konnten die Bewohner*innen wieder in Ihre Wohnungen zurückkehren. Mit 131 Einsätzen waren es etwas weniger Brände als im Vorjahr (2023/2024= 189). Der Rettungsdienst musste in den Notfalleinsätzen der Silvesternacht vielfach bei Alkoholvergiftungen und Verletzungen nach Stürzen oder Auseinandersetzungen von Personen qualifizierte Hilfe leisten. Leider waren auch wieder vereinzelte Verletzungen nach dem unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu versorgen. Hierbei handelte es sich insbesondere um Hand- und Gesichtsverletzungen. Mit 158 Einsätzen des Rettungsdienstes ereigneten sich ebenso etwas weniger Notfälle als im Vorjahr (2023/2024= 177). Feuerwehr und Rettungsdienst hatten sich, wie auch in den vergangenen Jahren, durch zusätzliches Personal in der Regionsleitstelle und eine erhöhte Anzahl von fest besetzten Einsatzfahrzeugen gut auf das erhöhte Einsatzaufkommen in der Silvesternacht vorbereitet. An 13 Standorten der Freiwilligen Feuerwehr besetzten 176 ehrenamtliche Einsatzkräfte zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend und 04:00 Uhr am Neujahrsmorgen ihre Löschfahrzeuge. Insgesamt waren in dieser Nacht rund 30 Einsatzfahrzeuge fest mit Personal besetzt. Die Berufsfeuerwehr stellte zusammen mit den Beauftragten im Rettungsdienst 12 zusätzliche Rettungsmittel für die Notfallrettung bereit und war somit gut vorbereitet. Die Regionsleitstelle disponierte in der Silvesternacht von 18:00 bis 06:00 Uhr insgesamt 724 Einsätze in der gesamten Region Hannover, wovon sich 474 Einsätze in der Landeshauptstadt ereigneten. Dies ist deutlich weniger als im Vorjahr (2022/2023= 969 gesamte Region und 627 Landeshauptstadt) aber dennoch ein hohes Einsatzaufkommen. Auch hier fragte zusätzliches Personal die große Anzahl an Notrufen über den Feuerwehrruf 112 ab und alarmierte die notwendigen Einsatzmittel. FW Hannover Foto: © 01.01.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 1. Januar 2025
Große Putzaktion an Neujahr Die Stadtreinigung Hannover hat nach Silvester wieder zuverlässig für eine saubere und sichere Stadt gesorgt. Bereits um 8 Uhr waren 35 Straßenreinigerinnen und -reiniger mit 15 Kehrmaschinen und zehn Kleintransportern stadtweit im Einsatz. Plätze, Straßen und teilweise auch Radwege wurden von Glasflaschen, Glasscherben, Böllern und weiteren Abfällen befreit und die Abfallbehälter geleert. Neben den erwarteten „Hotspots“ rund um die Feuerwerksverbotszone, auf der Lister Meile und der Limmerstraße wurde auch an vielen anderen Plätzen und Hauptverkehrsstraßen in Hannover gefeiert – und der Müll liegen gelassen. „Um die satzungsmäßige Verkehrssicherheit auch an Neujahr in Hannover zu gewährleisten, wird ein zuvor festgelegter Prioritätenplan, ähnlich wie im Winterdienst, systematisch abgearbeitet“, erläutert Simon Grabow, Leiter der Stadtreinigung. Der Einsatz, der sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckte, dauerte bis in die Nachmittagsstunden an. Es kamen dabei über 30 Kubikmeter Abfälle zusammen. Auch in diesem Jahr unterstützte der muslimische Verein „Majlis Khuddam-ul-Ahmadiyya Deutschland“ die Reinigungsaktion auf der Lister Meile. Die Mitglieder sehen ihren freiwilligen Einsatz seit vielen Jahren als Bürgerengagement für die Stadt, in der sie leben. „Gemeinsam für eine schöne Stadt heißt auch mit gutem Beispiel vorangehen, für mehr Stadtsauberkeit und Lebensqualität in unserer Stadt“, freut sich Simon Grabow über die tatkräftige Unterstützung. Fotos: © 01.01.2025 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 28. Dezember 2024
Weihnachtstherapie durch Artist*innen des Weihnachtscircus Hannover im psychiatrischen Fachpflegeheim der Dr. med. Anne M. Wilkening GmbH Nicht immer und nicht für alle sind die Weihnachtsfesttage ein Fest der Liebe, Freude und Harmonie. Vor allem bei psychisch erkrankten Menschen drängen sich oftmals in der Weihnachtszeit Stress, Einsamkeit, Traurigkeit und Enttäuschung dazwischen. Für sie sind die Tage rund um Weihnachten eine ernsthafte Belastung. In Filmen und in der Werbung fallen sich besonders in der Weihnachtzeit Familien und Freunde freudestrahlend in die Arme und man sitzt bis weit in die Nacht munter plaudernd zusammen. Diese emotionale Aufladung kann Menschen, die z. B. an Depressionen leiden oder Traumatisierungen erlebt haben, erst recht in einen krisenartigen Zustand treiben. Negative Gefühle scheinen fehl am Platz zu sein, da Weihnachten doch als glückseliges, freudiges Fest gepriesen wird. Insbesondere für einsame Menschen wird Weihnachten so schnell zur Herausforderung. Gerade jetzt wird die Einsamkeit besonders augenfällig, besonders belastend. Positive Gefühle können sich nicht auf Knopfdruck einstellen, doch der Druck glücklich zu sein, wächst. Betroffene sind traurig, ziehen sich zurück, sind verstimmt, Unlustgefühle machen sich breit. Für die Mitarbeiter*innen im psychiatrischen Fachpflegeheim der Dr. med. Anne M. Wilkening GmbH geht es bei ihrer therapeutischen Arbeit in der Weihnachtszeit deshalb vor allem um „korrigierende Erfahrungen“ für ihre Bewohner*innen, negative Erlebnisse aus dieser Zeit durch gezielt positive Erlebnisse zu ersetzen. Für diese wichtige Aufgabe wird das Fachpflegeheim in diesem Jahr unterstützt, nämlich durch Artist*innen vom Weihnachtscircus in Hannover. Fotos: © 28.12.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 28. Dezember 2024
Stilles Gedenken der Landesarmutskonferenz Niedersachsen: Schlafsack und Kreuz als Mahnmal gegen den Kältetod Am heutigen Samstag, 28. Dezember 2024, hat die Landesarmutskonferenz Niedersachsen (LAK) ein Zeichen gegen das Erfrieren obdachloser Menschen gesetzt. Um 12 Uhr wurde am Kröpcke in Hannover ein Schlafsack und ein Kreuz niedergelegt, um still derer zu gedenken, die in der kalten Jahreszeit auf der Straße sterben. Diese Aktion soll zugleich ein Weckruf sein: Memento Mori – ein Mahnmal, das zum Handeln auffordert. Fabian Steenken, Geschäftsführer der LAK, betont:„Es ist ein Skandal, dass jedes Jahr Menschen auf der Straße erfrieren. Diese Tragödien sind nicht nur vermeidbar, sondern auch ein Zeichen für das eklatante Versagen unseres sozialen Sicherungssystems. Mit den zunehmenden Klimaextremen – sei es durch Hitzewellen im Sommer oder eisige Kälte im Winter – wird sich diese Situation noch weiter verschärfen. Menschen in Wohnungsnot sind den Elementen schutzlos ausgeliefert, und die Zahl der Betroffenen ist alarmierend. Wir brauchen jetzt ein konsequentes Handeln vonseiten der Regierung. Es reicht nicht, Symptome zu lindern; wir müssen die Ursachen von Wohnungslosigkeit an der Wurzel packen. Wohnungslosigkeit ist kein Schicksal, sondern eine soziale Frage, die lösbar ist – wenn der politische Wille vorhanden ist.“ Die Situation auf dem niedersächsischen Wohnungsmarkt ist alarmierend. Aktuell fehlen mehr als 100.000 Sozialwohnungen, was die Wohnungsnot sowohl für Menschen mit geringem Einkommen als auch für obdachlose Personen erheblich verschärft. Die Landesarmutskonferenz Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, entschlossen zu handeln und Wohnen als grundlegendes Menschenrecht zu schützen. Die Aktion am 28. Dezember soll nicht nur der stillen Trauer dienen, sondern auch einen Appell an Politik und Gesellschaft senden: Niemand darf in unserer Gesellschaft auf der Straße sterben müssen. Wohnen ist ein Menschenrecht! Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden müssen: Handlungsfähige kommunale Wohnungsbaugesellschaften Umsetzung von „Housing-First“-Programme Wirkungsvoller Mietpreisdeckel Mehr bezahlbarer Wohnraum durch dauerhafte Sozialbindung Foto: © 28.12.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
von Matthias Falk 23. Dezember 2024
KÖRPERWELTEN – Jetzt in Hannover In der niedersächsischen Landeshauptstadt gastiert mit den KÖRPERWELTEN ein ganz besonderes Ausstellungs-Highlight. Seit heute, 23. Dezember 2024, präsentieren Plastinator Dr. Gunther von Hagens und Kuratorin Dr. Angelina Whalley ihre Ausstellung KÖRPERWELTEN & Der Zyklus des Lebens in der Alten Druckerei in Hannover. Marcel Lensch von der Madsack-Mediengruppe freut sich über das Projekt: „Wir als Alte Druckerei sind stolz darauf, dieses Highlight auf unserem Gelände zu haben. Es wird überregionale Anzie- hungskraft ausstrahlen und damit eine Magnetwirkung für unsere schöne Stadt Hannover haben.“ Für die Kuratorin Dr. Angelina Whalley ist „Der Zyklus des Lebens“ der bisher faszinierendste The- menschwerpunkt der KÖRPERWELTEN-Ausstellungen, beschäftigt er sich doch mit Werden und Vergehen des menschlichen Körpers. „Mit dieser Ausstellung möchte ich verdeutlichen, dass unser Körper der Spiegel unserer eigenen Lebensführung ist. Denn alles, was wir tun oder auch nicht tun – ob wir körperlich aktiv sind, wie wir uns ernähren, ob wir ein gesundes familiäres oder soziales Umfeld haben – wirkt auf ihn zurück, im Positiven wie im Negativen. Das hat auch wesentliche Auswirkungen darauf, wie sich unser Alterungsprozess gestaltet. Wir altern im Grunde beständig, sobald wir auf die Welt kommen. Wie sich dieser Entwicklungsprozess vollzieht, ist ganz wesentlich davon abhängig, wie wir mit unserem Körper umgehen. Dafür möchte ich die Menschen sensibilisieren", sagt Dr. Whalley. In KÖRPERWELTEN & Der Zyklus des Lebens stellt Dr. Whalley das menschliche Leben von der Zeugung bis ins hohe Alter dar und betrachtet dabei besonders den Aspekt der Langlebigkeit anhand neuester Ergebnisse aus der Altersforschung. Außerdem macht sie deutlich, welchen Einfluss Umwelt und Lebenswandel auf den sich entwickelnden und alternden Körper haben. Der kontinuierliche Veränderungsprozess des Körpers wird anhand einer Vielzahl echter menschlicher Exponate spannend und anschaulich dargestellt. Die einzelnen Stationen – von der Zeugung bis ins hohe Alter – laden dazu ein, sich intensiv mit dem eigenen Körper und Lebensstil zu beschäftigen. Dass dies auf so eindrückliche Weise möglich ist, verdanken wir der Plastination, die Dr. Gunther von Hagens im Jahre 1977 erfand und mit der die Anatomie auch Menschen außerhalb einer klinischen und universitären Umgebung zugänglich gemacht wurde. Vorrangiges Ziel der KÖRPERWELTEN-Macher ist die gesundheitliche Aufklärung und Prävention. Die faszinierenden anatomischen Präparate, darunter viele Ganzkörper-Plastinate erläutern leicht verständlich einzelne Organfunktionen sowie häufige Erkrankungen. Es wird erklärt, was jeder einzelne tun kann, um seine Gesundheit und eine hohe Lebensqualität möglichst lange zu bewahren. Der Besuch der KÖRPERWELTEN ist für medizinische Laien ebenso empfehlenswert wie für alle, die in den Bereichen Vorsorge und Gesundheit tätig sind. KÖ RPERWELTEN ist eine Ausstellung, die den Blick auf uns selbst und unsere Lebensweise nachhaltig verändert. Mehr als 56 Millionen Menschen rund um den Globus haben sich bereits auf diese Selbstentdeckungsreise durch den menschlichen Körper begeben. Die in der Ausstellung gezeigten Plastinate stammen aus dem Körperspende-Programm des Instituts für Plastination in Heidelberg, in dem mittlerweile mehr als 21.000 Personen registriert sind. KÖRPERWELTEN & Der Zyklus des Lebens | August-Madsack-Straße 1 | 30559 Hannover | www.koerperwelten.de Adresse: August-Madsack-Straße 1, 30559 Hannover Öffnungszeiten: Jetzt geöffnet Mo–Fr: 9–18 Uhr, Sa, So & Feiertage: 10–18 Uhr (letzter Einlass jeweils um 17 Uhr) Tickets: An den bekannten Vorverkaufsstellen, unter www.koerperwelten.de , telefonisch unter 01806570070 (€0,20/Anruf inkl. MwSt. aus allen deutschen Netzen, Mo–Sa: 9–18 Uhr) und an der Tageskasse. Hotline für Gruppenbuchungen und Schulklassen: Bei Eventim: Tel. 042137672000 (Mo–Fr: 9–17 Uhr) oder E-Mail: gruppen@eventim.de . Vorverkauf nutzen und Wartezeiten vermeiden! Achtung: Buchung von Zeitfenstern erforderlich! Damit ist der bevorzugte Eintritt innerhalb des gebuchten Zeitfensters möglich. Die Verweildauer ist zeitlich unbegrenzt. Flex- & Geschenk-Tickets: Nicht zeitgebunden und gültig an einem beliebigen Tag im gebuchten Zeitraum, begrenzte Anzahl. Infos rund um die Ausstellung unter www.koerperwelten.de Fotos:/Video: © 23.12.2024 Matthias Falk - hannover_fotografie
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